Compliance-Politik
I. UNSERE STRAFRECHTLICHE COMPLIANCE-POLITIK
GRUPO HOTELES PLAYA, S.A. führt seine Aktivitäten und Geschäfte in Übereinstimmung mit allen relevanten Gesetzen und Vorschriften durch und implementiert interne Leitlinien, Richtlinien und Verfahren, die sicherstellen, dass diese Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.
GRUPO HOTELES PLAYA, S.A. identifiziert, verwaltet und kommuniziert dem Verwaltungsorgan und der Geschäftsleitung das Risiko eines strafrechtlichen Verstoßes, der vermieden werden muss.
Fehlverhalten eines einzelnen Führungskräfts, Mitarbeiters oder Personals, das für GRUPO HOTELES PLAYA, S.A. tätig ist, kann potenziell unser Bild und unseren Ruf in sehr kurzer Zeit schädigen. Daher müssen wir aktiv diese Möglichkeit verhindern und vermeiden.
Dafür ist es erforderlich, dass alle Mitglieder von GRUPO HOTELES PLAYA, S.A., einschließlich Direktoren, Aktionäre, Führungskräfte oder Mitarbeiter (nachstehend das Personal), ihre Aktivitäten mit dem festen Engagement durchführen, die geltenden Gesetze und Vorschriften, unsere ethischen Grundsätze, unser Compliance-Handbuch und unsere internen Richtlinien sowie die Verfahren und Kontrollen, die im Unternehmen festgelegt sind, einzuhalten.
Zweck dieser Richtlinie ist es, das Personal von GRUPO HOTELES PLAYA, S.A. sowie Dritte, die mit dem Unternehmen verbunden sind, über unseren entschiedenen Widerstand gegen die Begehung von rechtswidrigen Handlungen, strafrechtlichen Vergehen oder anderer Art zu informieren.
Unrecht wird in keinem Fall gerechtfertigt (und ist verboten) durch das Personal, auch nicht, wenn ein solches Handeln anscheinend einen Vorteil jeglicher Art für GRUPO HOTELES PLAYA, S.A. darstellen würde. Das Unternehmen ist bereit, diese Handlungen zu bekämpfen und einem potenziellen Schaden für das Image und den Ruf vorzubeugen.
Diese Compliance-Politik bildet den Rahmen des vorhandenen Compliance-Modells von GRUPO HOTELES PLAYA, S.A., das vom gesamten Personal bekannt ist und vom Verwaltungsorgan vorangetrieben wird. Sie umfasst die Aktivitäten innerhalb der Prozesse des Unternehmens und die Personen, die diese durchführen.
II. COMPLIANCE-MANAGEMENTSYSTEM
Die wichtigsten Gründe für die Implementierung eines effektiven und effizienten Compliance-Managementsystems sind die folgenden:
- Stabile Unternehmensethikkultur: Orientierung bezüglich angemessenen Verhaltens für Führungskräfte und Mitarbeiter.
- Verantwortlichkeit und Geldbußen: Vorbeugung von strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Haftung und Geldstrafen.
- Gerichtliche Ansprüche: Verringerung des Risikos von Ansprüchen Dritter.
- Rufschaden: Schutz des Rufwerts des Unternehmens.
- Kunden: Gewährleistung der Einhaltung der von relevanten Kunden geforderten Normen.
- Lieferkette: Anwendung verantwortungsvoller und ethischer Unternehmenspraktiken.
Ein Compliance-Managementsystem trägt dazu bei, den Wert von GRUPO HOTELES PLAYA, S.A. zu gewährleisten und zu steigern und die Geschäftsleitung vor persönlicher Haftung zu schützen.
III. STRAFRECHTLICHES COMPLIANCE-MANAGEMENTSYSTEM
GRUPO HOTELES PLAYA, S.A. verfügt über ein Compliance-Management-System, das mit den Zielen der Organisation konsistent ist und die erforderlichen Mindestanforderungen erfüllt.
Zur Einrichtung eines wirksamen Systems werden folgende Schritte durchgeführt:
- Identifikation und Bewertung von Risiken.
- Entwicklung präventiver Maßnahmen.
- Implementierung.
- Feststellung, Reaktion und Überwachung der Effektivität.
- Erstellung von Berichten.
- Kontinuierliche Verbesserung des Systems.
IV. ANFORDERUNGEN
I. Engagement
Die Geschäftsleitung von GRUPO HOTELES PLAYA, S.A. ist verantwortlich für die Entwicklung und Implementierung eines Compliance-Managementsystems, das auf der Anwendung geeigneter Richtlinien und Verfahren beruht, die die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften gewährleisten.
Die Benennung eines Compliance-Beauftragten entbindet die Geschäftsleitung nicht von ihrer letztendlichen Verantwortung, ein wirksames strafrechtliches Compliance-System zu etablieren.
Die Geschäftsleitung von GRUPO HOTELES PLAYA, SA bekräftigt ihr klares Engagement für die Einhaltung der strafrechtlichen Normen („je höher die Hierarchie, desto höher die Anforderungen“) und erfüllt die Anforderungen dieser strafrechtlichen Compliance-Politik und des implementierten strafrechtlichen Compliance-Managementsystems.
GRUPO HOTELES PLAYA, SA engagiert sich für die kontinuierliche Verbesserung des strafrechtlichen Compliance-Managementsystems.
II. Compliance-Verantwortliche
Es wurde eine hochrangige Person als “Compliance-Verantwortlicher” oder Compliance Officer ernannt.
Das Verwaltungsorgan hat einen Compliance-Verantwortlichen ernannt, der ein Verständnis für rechtliche und wirtschaftliche Compliance-Probleme besitzt; zuverlässig und vertrauenswürdig ist.
Die dem Compliance-Verantwortlichen übertragenen Verantwortlichkeiten und Aufgaben (ob sie mit dem Verwaltungsorgan übereinstimmen oder nicht) sind klar definiert und dokumentiert, was durch ein Ernennungsschreiben des Verwaltungsorgans erfolgt, das vom Compliance-Verantwortlichen unterzeichnet und bestätigt ist.
Der Compliance-Verantwortliche verfügt über ausreichende Ressourcen, um seine Aufgaben angemessen zu erfüllen.
Der Compliance-Verantwortliche arbeitet eng mit der Unternehmensleitung zusammen und kooperiert vollständig mit den anderen Organen der Organisation.
III. Risikoerkennung und -bewertung
Das strafrechtliche Compliance-Managementsystem beruht auf einem dokumentierten Prozess, bei dem die Risiken für strafrechtliche Compliance identifiziert und bewertet werden. Die Risikoerkennung und -bewertung wird regelmäßig wiederholt oder als spezifische Reaktion auf ein außergewöhnliches Ereignis, einen signifikanten Wandel in der Struktur oder Aktivität von GRUPO HOTELES PLAYA, SA, Änderungen der Rechtsprechung oder relevante gesetzliche Änderungen durchgeführt.
IV. Entwicklung von Korrekturmaßnahmen
Nach Abschluss des Prozesses zur Identifikation und Bewertung der Risiken werden Maßnahmen entwickelt, um die Ursache der Nichtkonformität zu beseitigen und deren Wiederholung zu verhindern.
GRUPO HOTELES PLAYA, SA entwickelt oder überprüft, je nach Fall, vorhandene Compliance-Dokumente (unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikoerkennung und -bewertung).
V. Schulung
Die Mitarbeiter erhalten eine grundlegende Schulung zum Thema Compliance und die Teilnahme an dieser Schulung wird dokumentiert.
Der Beitrag der Mitarbeiter des Unternehmens zur Wirksamkeit des strafrechtlichen Compliance-Managementsystems ist entscheidend, da sie dazu beitragen, strafrechtliche Risiken zu verhindern und zu erkennen, ihre Manifestation zu vermeiden und die Risikofaktoren zu erkennen.
VI. Kompetenz
GRUPO HOTELES PLAYA, S.A. stellt die Kompetenz des Compliance-Personals sicher, basierend auf angemessener Ausbildung, Schulung oder Erfahrung.
Ziele der Leistung werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass es angemessene Schutzmaßnahmen gibt, um das Eingehen von strafrechtlichen Risiken zu vermeiden oder unangemessenes Verhalten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Compliance zu fördern.
VII. Beschwerdekanal
GRUPO HOTELES PLAYA, SA verfügt über ein effektives Beschwerdesystem, über das Mitarbeiter und Dritte jegliche Informationen über mögliche Verstöße an den Compliance-Verantwortlichen des Unternehmens melden können.
Mitarbeiter, die eine Beschwerde einreichen, können dies bei Bedarf anonym tun, es sei denn, das Gesetz verbietet es.
Der Beschwerdekanal ist auf der Website der Organisation implementiert.
VIII. Sanktionen bei Fehlverhalten
Verstöße erfordern angemessene Sanktionen unabhängig vom Status des betreffenden Mitarbeiters (einschließlich z. B. Nichtzahlung von Boni, rechtliche Schritte oder Kündigung).
IX. Verfahren zur Delegation von Befugnissen
Wenn die Geschäftsleitung von GRUPO HOTELES PLAYA, SA die Entscheidungsfindung in Bereichen delegiert, in denen ein höheres strafrechtliches Risiko besteht, wird ein Verfahren und ein Kontrollsystem festgelegt und angewendet, um sicherzustellen, dass der Entscheidungsprozess und die Autoritätsebene der Entscheidungsträger angemessen sind und frei von tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikten sind..
X. Ziele
- Identifizierung der Aktivitäten des Unternehmens, in deren Rahmen Straftaten begangen werden könnten, für die eine juristische Person strafrechtlich verantwortlich sein könnte.
- Implementierung von Verfahren und Richtlinien zur Verhinderung von Straftaten im Tätigkeitsbereich des Unternehmens.
- Einführung und Verwaltung eines ethischen Beschwerde- und Kommunikationskanals.
- Durchführung von Sensibilisierungskampagnen für alle Interessengruppen.
- Regelmäßige Überprüfung des Modells und gegebenenfalls Anpassung.
Die Ziele für strafrechtliche Compliance sind kohärent mit dieser Richtlinie und mit den Ergebnissen der Identifikation und Bewertung von strafrechtlichen Risiken, werden gemäß der festgelegten Planung überwacht, sind kommuniziert, messbar (wenn möglich) und werden aktualisiert, wie erforderlich.
Das Verwaltungsorgan fördert und genehmigt diese Richtlinie zur strafrechtlichen Compliance, die:
- fordert die Einhaltung der anwendbaren Strafgesetze in der Organisation
- ist mit den Zielen der Organisation kohärent
- verbietet die Begehung von Straftaten
- minimiert die Exposition der Organisation gegenüber strafrechtlichen Risiken
- bietet einen angemessenen Rahmen für die Definition, Überprüfung und Erreichung der Ziele der strafrechtlichen Compliance